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Neues Geschäftsgebäude für das Architekturbüro-PSB GmbH Grundsteinlegung in Henstedt-Ulzburg.

Juli 06.07.2021 PSB

Die Firma PSB GmbH – Planung, Statik, Bauleitung wurde 1996 von der Architektin Dipl-Ing. Beata Trzcinski gegründet. Das Unternehmen ist seit vielen Jahren im Wohnungsbau aktiv und bekannt für ansprechende Architektur, durchdachte Grundrisse und ein top Preis-Leistungsverhältnis. Diverse Wohnungsbau-Projekte in Henstedt-Ulzburg und im Hamburger Umland befinden sich im Bau und bereits in der Planung.

Durch dieses stetiges Wachstum konnte das Unternehmen mehrere neue Arbeitsplätze schaffen. Infolgedessen ist die Firma aus ihrem bisherigen Firmensitz in Henstedt-Rhen herausgewachsen.

Am 11. Juni wurde der Grundstein für ein bemerkenswertes 3-geschossige Firmengebäude der PSB GmbH im Gewerbegebiet Ulzburg, Siebenstücken 20, gelegt.

Neben den Büro-Räumlichkeiten wird es Flächen für die Bemusterung für die Ausstattung der Neubauvorhaben geben. Das Gebäude, im industriellen Loft-Style erstellt, wird definitiv ein Blickfang.

Die PSB GmbH ist auf Erfolg und Wachstum ausgerichtet, das zeigt sich nun auch in dem firmeneigenen Geschäftshaus.

Wir suchen auch weiterhin Grundstücke zur Wohnbebauung, Kompetenz, schnelle Entscheidungen bei fairen Preisen sind unser Markenzeichen.

Wir freuen uns über Ihre Angebote.

Im Bild sehen Sie unsere "Bürofrauschaft", die Grundsteinlegung und die Baustelle.

Henstedt-Ulzburg Kirchweg 62 BA1:
Drei neue Mehrfamilienhäuser erstellt.

Juli 06.07.2021 PSB

Im ersten Bauabschnitt  am Kirchweg / Bahnbogen hat PSB drei  Mehrfamilienhäuser in 3-geschossiger Bauweise mit je 11 - 15 Eigentumswohnungen und Kellergeschoss gebaut.

Die Größe der Wohnungen umfasst eine Bandbreite von 2 Zimmer - Wohnungen bis zu Wohnungen mit 3,5 - Zimmern mit überdachten Balkonen und Terrassen und teilweise einer großzügigen Gartennutzung als Sondernutzungsrecht. PKW-Stellplätze, Carports und Garagen runden den ersten Bauabschnitt ab.

Die Ausführung im ersten Bauabschnitt überzeugen durch:

  • massive Bauweise
  • großzügige Grundrisse mit offenen oder geschlossenen Küchen
  • geschützte Balkone und Terrassen
  • bodentiefe Fenster mit Kunststoffrahmen und 3-fach-Verglasung
  • Außenisolation nach neusten Vorschriften
  • Aufzug mit rollstuhlgerechter Ausführung
  • Außenjalousien elektrisch
  • separater Abstellraum in der Wohneinheit vorhanden, sowie auch zusätzlich im Untergeschoss
  • extra hohe Zimmertüren und breite Flure
  • Elektro- und Medieninstallation ist großzügig ausgelegt.

Energie

  • zentrale Heizungsanlage mit einem Blockheizkraftwerk für die gesamte Wohnanlage.
  • KFW 55-Standard
  • Wohnungen werden mit Niedrig-Temperatur-Bodenheizung erwärmt
  • Räume können bequem über einfach bedienbare Raumthermostate individuell gesteuert werden.
  • Alle Wohnungen haben eine dezentrale Belüftung mit Wärmerückgewinnung
  • geringe Hauskosten dank zeitgemäßer Haustechnik

Der Baubeginn des 1. Bauabschnittes erfolgte im Juni 2019.. die Fertigstellung im April/ Mai 2021.

Alle Wohnungen waren vor Fertigstellung verkauft/vermietet…

Henstedt-Ulzburg:
Bauvorhaben Kirchweg/ Bahnbogen

Februar 25, 2018 PSB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat der Änderung des Bebauungsplan Nr. 59 gemäß unseren Vorstellungen zugestimmt.

Wir arbeiten aktuell an den Detailplanungen für das Baugenehmigungsverfahren. 

Unsere Planungen (Grundrisse/ Baubeschreibung/ Preisübersichten etc.) für die 105 Wohneinheiten werden wir demnächst auf unserer Homepage veröffentlichen

Henstedt-Ulzburg:
105 neue Wohneinheiten Kirchweg/ Bahnbogen

November 23, 2017 PSB

Wohnungsbau mittendrin. Kurze Wege zum Gewerbepark, dem CCU und zur AKN.

Die Gemeindevertretung hat am 21.11.2017 mit großer Mehrheit dem städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg und unserer Gesellschaft zugestimmt.

Darüber haben wir uns sehr gefreut.

In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde deutlich erklärt, dass unsere Gesellschaft die bisher einzige Gesellschaft in Henstedt-Ulzburg ist, die auf freiwilliger Basis bereit ist, preisgünstigem Wohnraum zu schaffen.

Die Auslegung der 14. Änderung des Bebauungsplans Nr.59 und die dazugehörige Begründung wird jetzt erfolgen, da die vertragliche Vereinbarung zur Schaffung von preisgünstigen Wohnraum durch den städtebaulichen Vertrag geregelt ist.